Stellen Sie sicher, dass ein aktives Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert und funktionsfähig ist.
Kann die Funktionstüchtigkeit nicht gewährleistet werden, muss der Aufzug bis zur Wiederherstellung außer Betrieb genommen werden.
Hinweis: Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss seit 2020 jeder Aufzug mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Unsere Notrufstelle ist 24/7 besetzt. Im Ernstfall sind Sie nicht allein und wir beruhigen Sie bis zum Eintreffen unserer Techniker.