Die maximale Verfügbarkeit, eine längere Lebensdauer und mehr Sicherheit im Wohngebäude: die regelmäßige und umfassende Instandhaltung ist für uns mehr als gesetzliche Pflicht – sie ist Teil unseres Qualitätsversprechens.
- Bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten werden Störquellen frühzeitig erkannt.
- Sie vermeiden längere Ausfallzeiten und Reparaturstau.
- Sie sichern die maximale Verfügbarkeit Ihres Aufzugs zum Wohl der Bewohner – Dank maximaler Sicherheit ist Ihr Haftungsrisiko minimiert.
Betrieb von Aufzügen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel und verschärft so die Vorschriften für Betreiber. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme werden zur Pflicht.
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette.
Wir begleiten Sie jährlich zur Zwischenprüfung und in jedem zweiten Jahr zur Hauptprüfung.
Die Prüfung vor Inbetriebnahme war früher nur auf bestimmte Aufzugsanlagen anzuwenden. Inzwischen gilt sie für alle Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung. Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen gibt es Änderungen. Alle Aufzugsanlagen müssen spätestens alle zwei Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Das betrifft zum Beispiel auch Bauaufzüge mit Personenbeförderung. Dabei wird, wie zuvor schon, die gesamte elektrische Anlage geprüft. Jetzt muss genau in der Mitte, zwischen zwei Hauptprüfungen, also spätestens nach einem Jahr, eine Zwischensprüfung stattfinden.
Alle Prüfungen, also Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenprüfungen, dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen. Das hat den Vorteil, dass alle Prüfungen von neutraler und unabhängiger Seite durchgeführt werden, ohne wirtschaftliches Interesse an Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten.
Hauck Aufzüge, Fahrtreppen, Fahrsteige empfiehlt sich als anerkanntes Instandhaltungsunternehmen gemäß DIN EN 13015 mit einem Qualitätsmanagement im Service gemäß DIN EN ISO 9001 als Ihre erste Instandhaltungsinstanz.
Herstellerunabhängige Wartung & Services für Aufzüge
Entdecken Sie eine neue Perspektive der Partnerschaft: fachgerechte, herstellerunabhängige Wartung von Aufzügen und Rolltreppen durch Experten. Hohe Verfügbarkeitsgarantie, weniger Aufwand & individuelle Leistungen und Verträge für Anlagen aller Hersteller zu fairen Kosten.